Das Magazin

Senkrechtstarter ist das Online-Magazin zur vertikalen Mobilität. Hier findet alles Platz, was sich aufwärts bewegt und gen Himmel strebt – im wortwörtlichen oder auch im übertragenen Sinn: Aufzüge und Hochhäuser, Kletterkünstler und Aufsteiger.

Schindler Newsletter abonnieren

Der kostenfreie E-Mail-Newsletter informiert regelmäßig über Themen, die Aufzugsbetreiber bewegen. Neben Unternehmens- und Branchennews erfahren Sie Wissenswertes rund um das Thema Service und Wartung von Aufzügen und Fahrtreppen.

Kontakt

Sie haben Fragen, Anregungen, Lob oder Kritik? Dann schreiben Sie uns:
info.de@schindler.com

Das Magazin

Senkrechtstarter ist das Online-Magazin zur vertikalen Mobilität. Hier findet alles Platz, was sich aufwärts bewegt und gen Himmel strebt – im wortwörtlichen oder auch im übertragenen Sinn: Aufzüge und Hochhäuser, Kletterkünstler und Aufsteiger.

Schindler Newsletter abonnieren

Der kostenfreie E-Mail-Newsletter informiert regelmäßig über Themen, die Aufzugsbetreiber bewegen. Neben Unternehmens- und Branchennews erfahren Sie Wissenswertes rund um das Thema Service und Wartung von Aufzügen und Fahrtreppen.

Kontakt

Sie haben Fragen, Anregungen, Lob oder Kritik? Dann schreiben Sie uns:
info.de@schindler.com

Zur Hauptseite  www.schindler.de

Fragen am laufenden Band: Tragepflicht für Hunde

Wieso, weshalb, warum – so groß wie die Rolltreppen selbst sind auch die Fragen, die sich um sie ranken. Aber jeden Monat wird es eine weniger, denn unser Fahrtreppen-Experte Siny Thottakara beantwortet für den Senkrechtstarter die Fragen am laufenden Band. Dieses Mal: Müssen Frauchen und Herrchen ihre Hunde auf der Fahrtreppe tragen?

Vielleicht ist es Ihnen schon einmal aufgefallen. Am Sockel von Fahrtreppen finden sich meist zahlreiche Hinweise zur Benutzung der Fahrtreppe. Darunter auch in der Regel ein kleines blau-weißes Signet, das eine Person auf einer Rolltreppe zeigt, die einen Hund auf dem Arm trägt. Was hat das zu bedeuten?

____

Die EN 115-1, Anhang G, „Sicherheitsschilder für die Benutzer von Fahrtreppen und Fahrsteigen“, gibt Auskunft: Bei dem Motiv handelt es sich um das Gebotsschild „Hunde müssen getragen werden“. Da der Anhang G in der Norm „normativ“ ist und nicht nur „informativ“ (was es auch gibt), ist der Betreiber einer Fahrtreppe verpflichtet, dieses Schild an seiner Fahrtreppe gut sichtbar anzubringen.

Im juristischen Sinn weist ein „Gebotsschild“ auf eine gesetzliche Verhaltensregel hin, die für den betroffenen Personenkreis ein bestimmtes Verhalten anordnet. Gebote bezwecken die Verhinderung einer abstrakten Gefährdung oder die Vermeidung unerwünschter Folgen. Und der Adressat muss sein Verhalten entsprechend ausrichten, so dass er nicht gegen das Gebot verstößt.

Warum müssen Hunde auf der Rolltreppe getragen werden?

Offensichtlich ist der Benutzer einer Fahrtreppe also gesetzlich verpflichtet, seinen Hund zu tragen. Damit soll verhindert werden, dass sich Hunde verletzen. Zum Beispiel, indem sie mit den Pfoten, dem Schwanz oder sonstigen Körperteilen zwischen den Stufen oder in den Spalt zum Sockelblech eingezogen werden.

Ähnliches kann auch mit Kinderhänden, Gummischuhen, Krawatten, Kleidungsstücken oder Schnürsenkeln geschehen. Auch hier ist also Obacht geboten!

Lauter ungeklärte Fragen

Eindeutig ist die Rechtslage dennoch nicht. Zum Beispiel ist nicht definiert, bis zu welcher Größe ich meinen Hund tragen muss. Oder ketzerisch gefragt:

  • Ab welcher Gewichtsklasse ist es besser, dass mein Hund mich trägt?

  • Und ist es etwa einem älteren Menschen zuzumuten, dass er seinen Hund tragen muss?

  • Und wenn ja: bis zu welchem Gewicht oder welcher Größe?

  • Sollte eine Mutter mit Kleinkind und Hund etwa den Hund tragen und das Kind auf die Fahrtreppe stellen? Oder muss sie gar beide tragen?

  • Muss der Blinde seinen Blindenhund auch auf den Arm nehmen?

Je nach Größe des Hundes, den eigenen körperlichen Fähigkeiten sowie der allgemeinen Gefahrenabwägung kann es also sinnvoll sein, den Hund nicht auf den Arm zu nehmen. Und so ist es also letztlich dem Fahrtreppenbenutzer überlassen, ob er seinen Hund trägt oder nicht. Im Zweifelsfall sollte er jedoch lieber nicht mit dem Hund die Fahrtreppe betreten. Denn die Verantwortung obliegt immer dem jeweiligen Hundehalter, da ja der Betreiber der Fahrtreppe mit der Anbringung des Hinweisschildes seine Pflicht erfüllt hat.

Eigenverantwortung des Hundehalters

Aber so ist das nun mal im Alltag – auch im Straßenverkehr muss der Fahrzeugführer ja immer selbst entscheiden, ob er Gas gibt oder bremst. Beides kann richtig oder falsch sein, und so ist auch hier das eigene Urteil gefragt.

Damit Gebote auch eingehalten werden, ist bei deren Übertretung meist ein rechtliches Nachspiel vorgesehen. Wie ein Gericht jedoch in einem Fall urteilen würde, bei dem ein Hund, weil er läuft, einen Unfall auf der Fahrtreppe verursacht, ist schwer abzuschätzen. Das hängt sicherlich davon ab, ob nur der Hund verletzt wurde oder auch Menschen, oder ob zudem ein Schaden an der Fahrtreppe entstand ist. Hierbei spielt auch eine Rolle, dass Hunde (Tiere) im Sinne des Gesetzes als „Sache“ gesehen werden. Dagegen ist wiederum das Tierschutzgesetz abzuwägen, demzufolge Tiere nicht ohne triftigen Grund zu Schaden kommen dürfen.

Man sieht: Hunde auf Fahrtreppen sind durchaus ein weites Feld.

Siny Thottakara leitet den Bereich Fahrtreppen bei Schindler Deutschland, nimmt aber auch hin und wieder mal den Aufzug. Einmal im Monat beantwortet er im Senkrechtstarter Fragen am laufenden Band.

Das könnte Sie auch interessieren