Fragen am laufenden Band: Gummistiefel auf der Rolltreppe?
Wieso, weshalb, warum - so groß wie die Rolltreppen selbst sind auch die Fragen, die sich um sie ranken. Aber jeden Monat wird es eine weniger, denn unser Fahrtreppen-Experte Siny Thottakara beantwortet für den Senkrechtstarter die Fragen am laufenden Band. Dieses Mal: Darf man mit Gummistiefeln auf die Rolltreppe?
Eine "Warnung an alle Eltern" formulierte jüngst der Berliner Kurier: "Wehe, Du trägst Gummistiefel auf der Rolltreppe...". Nicht das erste Mal, dass davon abgeraten wird, mit Gummistiefeln Fahrtreppe zu fahren. Im Netz kursieren zahlreiche Bilder von zerstörten Gummistiefeln. Auch die bekannte Kolumne "Stimmt's" auf Zeit Online hat sich schon mit der Frage beschäftigt. Ist also etwas dran, dass man nicht mit Gummistiefeln auf die Fahrtreppe soll? Ist es vielleicht sogar verboten?
Nicht am Sockelblech schleifen
Ja und nein. Ja, es ist etwas dran, und nein, es ist nicht verboten. Allerdings sollte man vorsichtig sein. Schleift der Stiefel nämlich am Sockelblech neben der Stufe, kann sich das Gummi durch die Reibung erhitzen, weich werden und in die Spalte zwischen Sockelblech und sich bewegender Stufe gezogen werden. Diese Spalte lässt sich nicht vermeiden, da sich die Stufen bewegen müssen, allerdings darf das Spaltmaß auf jeder Seite maximal 4 Millimeter und insgesamt auf beiden Seiten maximal 7 Millimeter betragen.
Sockelbürsten sind seit 2015 Pflicht
Um die Gefahr zu minimieren, dass etwas in diese Spalten gerät, schreibt die Fahrtreppennorm EN 115/1 bei neuen Fahrtreppen seit 2005 zudem Sockelbürsten vor. Diese Bürsten befinden sich auf beiden Seiten der Treppe direkt über den Stufen. Sie dienen aber nicht - wie manche Fahrgäste meinen - zum Schuheputzen, sondern sollen verhindern, dass man zu nah an den Spalt kommt und etwas dort hineingerät.
Zusätzlicher Schutz durch Gleitstein
Bei den Fahrtreppen von Schindler sind als zusätzlicher Schutz sogenannte Gleitsteine an den Stufen angebracht. Diese fungieren als Abstandshalter zwischen Sockel und Stufe und sorgen dafür, dass die Stufe nicht zu nah an einer Seite läuft und der Spalt auf der anderen Seite zu breit wird. Diese Gleitsteine sind jedoch nicht vorgeschrieben und werden von Schindler zur Erhöhung der Sicherheit und der Laufruhe eingesetzt.
Dennoch ist Vorsicht geboten. Nicht nur bei Gummistiefeln, sondern ebenso bei Flipflops und zu langen Schuhbändern. Auch sie können sich unter Umständen zwischen Stufen und Sockelblech verklemmen. Ein Warnhinweis ist aber laut EN 115/1 nicht vorgeschrieben, denn durch die oben beschriebenen Schutzmaßnahmen ist die Gefahr sehr gering, dass dies passiert. Insbesondere bei Kindern sollte man aber dennoch aufpassen.