Die Digitalisierung des Aufzugswärters
Mit Ahead Guardian übernimmt Schindler die regelmäßige Kontrolle der Aufzugsanlage und macht es Betreibern so einfach wie nie, ihren Pflichten nachzukommen.
Betreiber von Aufzugsanlagen sind verpflichtet, den sicheren Betrieb der Anlagen durch verschiedene Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten. Dazu zählt laut den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) insbesondere die regelmäßige Inaugenscheinnahme der Anlage, die bisher von einer beauftragten Person (Aufzugswärter) durchgeführt wurde. Mit dem neuen Service Ahead Guardian wird der Aufzugswärter digital: Das Angebot gewährleistet eine durchgehende Überwachung der Anlage rund um die Uhr.
Komfort und Sicherheit
Ahead Guardian baut auf der digitalen Plattform Schindler Ahead Core auf und überwacht permanent sechs Prüfpunkte elektronisch. So kontrolliert das System etwa, ob die Notrufeinrichtung und die Beleuchtung funktionieren, dass die Haltegenauigkeit gegeben ist und der Fahrkorb nur anfahren kann, wenn die Türen geschlossen sind. Was sonst eine regelmäßige Inaugenscheinnahme nötig machte, geschieht nun selbstständig und durchgehend. Die lückenlose Überwachung des Anlagenstatus erhöht die Sicherheit und Verfügbarkeit des Aufzugs.
Zuverlässig in Echtzeit
Meldet das System eine Störung, wird sofort eine automatische Entstörungskette in Gang gesetzt und die Anlage unverzüglich außer Betrieb genommen, wenn Gefahr droht. Sollte eine Lösung des Problems aus der Ferne nicht möglich sein, sind die Schindler-Mitarbeiter natürlich auch wie gewohnt vor Ort im Einsatz. Ebenso werden fünf weitere Punkte, die sich nicht digital erfassen lassen, mindestens dreimal im Jahr vor Ort kontrolliert. Dazu gehört zum Beispiel die Prüfung auf mechanische Schäden, etwa durch Vandalismus. So kombiniert Ahead Guardian die Vorteile vernetzter Systeme mit dem gewohnten „analogen“ Service.
Einfach rechtssicher
Für Betreiber bedeutet die automatische, regelmäßige Kontrolle durch den Ahead Guardian darüber hinaus Rechtssicherheit: Monatliche Berichte sowie ein zusammenfassender Jahresreport dokumentieren alle Meldungen und Vorgänge. Die Erfüllung der Betreiberpflicht der Inaugenscheinnahme lässt sich so einfacher nachweisen als je zuvor.