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Notfallplan-Aufzug-Blatt

Was tun, wenn der Notfallplan noch fehlt?

Ab 1. Juni 2016 fordert der Gesetzgeber für alle Aufzüge einen Notfallplan. Bei Neuanlagen ist das Dokument mit der novellierten Betriebssicherheitsverordnung bereits jetzt verpflichtend, für bestehende Anlagen läuft die bislang geltende Übergangsfrist zum 31. Mai aus. Was das für Betreiber und Nutzer von Aufzügen bedeutet, fragen wir Manfred Diekmann, Experte für Normen und Vorschriften bei Schindler Deutschland.

Herr Diekmann, ab 1. Juni muss es für jeden Aufzug einen Notfallplan geben. Wieso war das bisher nicht der Fall?

Auch bisher gab es die Regelung, dass der Betreiber am Hauptzugang der Aufzugsanlage ein Hinweisschild anbringen muss, auf dem jederzeit dauerhaft und gut sichtbar der Name und die Telefonnummer des Instandhaltungsunternehmens, des Personenbefreiungsdienstes oder der beauftragten Personen angegeben sind. Zudem forderte die Europäische Aufzugsrichtlinie eine Notbefreiungsanleitung für alle ab dem 1. Juli 1999 in Verkehr gebrachte Aufzüge. Zuvor war aber bereits eine Notbefreiungsanleitung in der nationalen Aufzugsverordnung festgeschrieben.

Dann ändert sich am 1. Juni eigentlich gar nichts?

Doch. Indem der Notfallplan inklusive Notbefreiungsanleitung direkt in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgeschrieben ist, wird dem Ganzen mehr Gewicht verliehen. Nun steht es direkt im Gesetz und nicht in untergeordneten Regelwerken.

Porträt von Manfred Diekmann
Manfred Diekmann, Schindler

Ist dort auch geregelt, welche Informationen der Plan enthalten muss?

Ja, auf dem Notfallplan sind die Daten zum Standort des Aufzugs, dem verantwortlichen Betreiber und zu Personen, die einen Zugang zur Anlage haben, sowie Personen, die eine Notbefreiung vornehmen können, festzuhalten. Auch die Kontaktdaten von Ersthelfern sowie Informationen zur Lage der Notbefreiungsanleitung dürfen nicht fehlen.

Woran erkenne ich als Fahrgast, ob für diesen Aufzug ein Notfallplan vorliegt?

Leider gibt es kein eindeutiges Erkennungsmerkmal. Die BetrSichV fordert nicht explizit den Notfallplan an der Anlage auszuhängen, sondern lediglich, ihn dem Notbefreiungsdienst zur Verfügung zu stellen. Insofern kann der Fahrgast nicht erkennen, ob ein Notfallplan vorliegt. Bei der Prüfung vor Inbetriebnahme sowie den wiederkehrenden Prüfungen wird durch die Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) – TÜV, Dekra u.a. – die Funktion des Notrufs geprüft. Dabei wird auch indirekt überprüft, ob ein Notfallplan vorliegt, indem die ZÜS mit der ständig besetzten Stelle spricht und die Standortdaten abfragt.

Und wenn der Aufzug gar nicht an den Fernnotruf angeschlossen ist?

Wenn kein Notdienst vorhanden ist, weil eine beauftragte Person – früher Aufzugswärter genannt – für die Notbefreiung zuständig ist, muss der Notfallplan in der Nähe der Aufzugsanlage angebracht werden! Ein Indiz dafür, ob der Aufzugsbetreiber die Anforderungen der BetrSichV erfüllt und ein Notfallplan vorliegt, kann im Übrigen die im Fahrkorb zu findende sogenannte Prüfplakette sein, die mit der neuen BetrSichV generell gefordert wird und von der ZÜS vergeben wird.

Schindler-Mitarbeiter, der einer Mutter und Kind aus dem Fahrstuhl hilft____
Mit Fernnotruf im Fall der Fälle - ist Hilfe immer schnell zur Stelle.

Was mache ich als Betreiber, wenn mir ein Notfallplan fehlt?

Ganz einfach: Formular herunterladen und ausfüllen. Bei Problemen oder für Unterstützung stehen wir unseren Kunden selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Was passiert, wenn ich nichts unternehme?

Gemäß §22 der BetrSichV ist das „nicht oder nicht rechtzeitige Zurverfügungstellen des Notfallplans“ eine Ordnungswidrigkeit, die bei vorsätzlicher und beharrlicher Wiederholung zur Straftat wird. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass eine ZÜS bei den wiederkehrenden Prüfungen den fehlenden Notfallplan als Mangel aufschreibt. Ein neu in Verkehr gebrachter Aufzug kann ohne vorliegenden Notfallplan zudem nicht in Betrieb gehen, weil die Prüfung vor Inbetriebnahme nicht bestanden wird.

Mehr zu den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und den Notfallplan zum Herunterladen gibt es auf der Schindler Notruf-Website: Schindler-Notruf.de

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