Kein Aufzug ohne Reglement: Eine kleine Geschichte der Aufzugsverordnungen
Wer sich mit der Geschichte von Aufzügen beschäftigt, stößt irgendwann auf die Anfänge von Aufzugsvorschriften. Die beide Werke von Jeannot Simmen und Uwe Drepper „Der Fahrstuhl – Die Geschichte der vertikalen Eroberung“ (erschienen im Prestel- Verlag 1984) sowie von Andreas Bernard „Die Geschichte des Fahrstuhls – Über einen beweglichen Ort der Moderne“ (erschienen im Fischer Taschenbuch-Verlag 2006) liefern dazu jedoch unterschiedliche Angaben.
Ein Gastbeitrag von Oskar Rosin
Ausgangspunkt der Regelungen war ein schwerer Unfall, in den König Albert von Sachsen verwickelt war. Dieser besichtigte am 3. Juli 1883 eine Wollkämmerei in Mylau und benutzte dabei auch den Fahrstuhl, der vom Fabrikbesitzer bedient wurde. So schreiben Simmen/Drepper: „Der Stuhl fährt zu schnell nach unten, oben hakt das Gegengewicht (2 Zentner) aus und erschlägt den Kreishauptmann Dr. Hübel aus Zwickau. Der Fabrikdirektor wird schwer verletzt. König Albert – durch ein Wunder gerettet – reist schwer erschüttert sofort nach Dresden ab.“
Schon im folgenden Jahr werden die ersten „Sicherheitsvorschriften für Aufzüge“ im Königreich Sachsen erlassen. Dabei allerdings handelte es sich um eine „Verordnung, die Herstellung und den Betrieb von Warenaufzügen und Fahrstuhleinrichtungen in Fabriken und anderen Gewerbeanlagen, Niederlagen, öffentlichen Gebäuden und Gasthäusern betreffend; vom 26. Januar 1884“.
Zurückhaltung bei der Aufzugsverordnung in Preußen
Bei Simmen/Drepper heißt es fälschlicherweise: „Die Einführung des Lifts wurde in Berlin zurückhaltend aufgenommen. Ebenso wie später bei der Rolltreppe, dominierte zunächst die konservative Skepsis gegenüber der Neuerung. Die technischen Innovationen im Vertikaltransport werden in der preußischen Hauptstadt erst etliche Jahre später als in anderen Weltmetropolen populär.
Als Ausdruck dieser widerstrebenden Haltung ist die preußische Aufzugsverordnung zu interpretieren: Obwohl noch kaum von der weltweiten Liftbewegung erfasst, erlässt der preußische Staat die ersten gesetzlichen Richtlinien über „die Einrichtung und den Betrieb von Aufzügen“. Preußen hat damit schon im Jahre 1884 eine Aufzugsverordnung – die erste der Welt!“
Diese Aussage jedoch ist so nicht haltbar. Zwar erschien im Jahre 1884 die erste Aufzugsverordnung, aber nicht in Preußen, sondern im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Auch die USA erlassen Vorschriften für Aufzüge
In der Zwischenzeit waren auch in den USA Vorschriften in Kraft getreten, die sich mit der Überwachung und Beaufsichtigung von Personen-Aufzügen befassten. So mussten die Hersteller von Personenaufzügen dem Bauamt Listen der ausgeführten Anlagen zur Verfügung stellen und die Tragfähigkeit deutlich auf einer Metallplakette in erhabener Schrift angeben. Bauinspektoren sollten jeden Aufzug mindestens einmal in einem Vierteljahr sorgfältig untersuchen und über das Ergebnis berichten.
Vorgefundene Mängel sollten dem Bauamt gemeldet werden; der Aufzug durfte nicht eher wieder in Betrieb genommen werden, bis die Behörde dazu eine schriftliche Genehmigung erteilt hatte. Mit der Führung des Aufzuges beauftragte Aufzugsführer mussten über 18 Jahre alt, mindestens einen Monat lang ausgebildet und unterwiesen sein und alle 24 Stunden den Aufzug gründlich überprüfen.
Auch in Österreich gab es im Jahre 1889 bereits „Bestimmungen über die Herstellung und den Betrieb von Personen- und Lastenaufzügen in Wien“. In Preußen erschien erst im Jahre 1893 eine Polizei-Verordnung über die Einrichtung und den Betrieb von Aufzügen, von der auch Andreas Bernard in seinem Buch „Die Geschichte des Fahrstuhls“ berichtet. Doch während Bernard mutmaßte, dies sei die erste deutsche Verordnung ihrer Art, zeigt die Geschichte, dass es schon Vorläufer aus Sachsen und den USA gab. Die Geschichte der Aufzugsregelung ist genauso international wie die Geschichte der Aufzüge.
Oskar Rosin
Der studierte Elektrotechniker Oskar Rosin ist seit 1978 als Sachverständiger für Aufzüge tätig und hat die Technik in vielen Gremien weiterentwickelt. Nebenbei baut er ein Aufzugsarchiv auf, das Vorschriften und Regelwerk von den Anfängen bis heute enthält.